Grundbildung für Erwachsene - Kauffrau/Kaufmann (nach Artikel 32 der eidg. Berufsbildungsverordnung)
Die KV Wirtschaftssachule Chur vermittelt Erwachsenen die schulischen Lerninhalte und bereitet Kandidatinnen und Kandidaten auf das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zur Kauffrau/Kaufmann nach der Berufsbildungsverordnung (BBV Art. 32) vor.
Anforderungen
Berufliche Erfahrung
Die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung stützt sich auf Art. 32 der eidg. Verordnung über die Berufsbildung und setzt voraus, dass bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachgewiesen werden kann, davon mindestens zwei Jahre im kauf-männischen Bereich. Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet. Liegt die kaufmännische Berufserfahrung länger als drei Jahre zurück, muss vor dem Ablegen der betrieblichen Prüfung der Nachweis über eine aktuelle halbjährige berufliche Praxis (z. B. Stage/Praktikum/Übungsfirma) erbracht werden.
Zuständig für die Anerkennung der beruflichen Erfahrung ist das Amt für Berufsbildung.
Schulische Vorkenntnisse
Für den Besuch des Lehrganges werden folgende Kenntnisse vorausgesetzt:
Deutsch
Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse
Fremdsprachen
Gute Grundkenntnisse in Englisch und Französisch/Italienisch ungefähr auf dem Niveau des Sekundarschulabschlusses
IKA (Information, Kommunikation, Administration)
Gute Tastaturkenntnisse und gute PC-Grundkenntnisse
Wirtschaft und Gesellschaft
Keine speziellen Vorkenntnisse
Mathematik
Grundkenntnisse ungefähr auf dem Niveau des Sekundarschulabschlusses